Ihre Entlassung
Entlassung
Hinweise zu Ihrer Entlassung finden Sie hier
Abrechnung
Um die Abrechnung Ihrer Krankenhauskosten brauchen Sie sich als gesetzlich Versicherter nicht zu kümmern. Diese erfolgt durch das Klinikum direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Notwendige Zuzahlungen
Das Klinikum ist gesetzlich verpflichtet, bei vollstationären Krankenhausbehandlungen für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres 10 € je Tag von Ihnen einzuziehen (Stand April 2004). Sie erhalten von uns eine entsprechende Zahlungsaufforderung.
Dieser Betrag wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bitte bewahren Sie Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen gut auf. Diese benötigen Sie bei einem eventuellen späteren Krankenhausaufenthalt als Nachweis über bereits geleistete Zuzahlungen.