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Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nehmen wir an der externen vergleichenden
Qualitätssicherung der Unfallchirurgie/Orthopädie nach Paragraph 137
SGB V teil (optimierte Diagnostik- und Behandlungsstrategie zur Vorbereitung
auf die DRGs).
Die Therapie von hüftgelenksnahen Femurfrakturen (Bruch des Oberschenkels)
durch gelenkerhaltende oder prothetische Eingriffe sowie die Prothesenwechseloperationen
unterliegen damit einer standardisierten Qualitätskontrolle.
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