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Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Wenn Gesundheitseinrichtungen mehr als 20 Beschäftigte haben, müssen sie eine sachkundige und zuverlässige Person mit entsprechender  Ausbildung als Beauftragten für Medizinproduktsicherheit benennen. Diese Person ist die in diesem Zusammenhang zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung. Sie ist Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber in Bezug auf  Meldungen über Risiken  beim Einsatz von Medizinprodukten. Zu den Aufgaben gehört es, interne Prozesse der Gesundheitseinrichtung zu koordinieren, um die Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber zu erfüllen. Weiterhin erfolgt eine Unterstützung  bei der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

 

Herr Dipl.-Ing. (FH) Olaf Schoening
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV

0391 791 62700391 791 2723

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