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Tag der Organspende am 5. Juni

Klinikum Magdeburg erinnert an lebensrettende Hilfe

04.06.2021

In Deutschland warten derzeit etwa 9400 Patientinnen und Patienten dringend auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Nicht jedem dieser Menschen kann geholfen werden, weil Spender fehlen. Daran erinnert der Tag der Organspende am 5. Juni.

„Am Klinikum Magdeburg haben wir jährlich etwa fünf bis zehn Patienten, die für eine Organspende in Frage kommen“, sagt Dr. Ingo Schulzke, Transplantationsbeauftragter des Klinikums. Von denen haben etwa 20 Prozent ihren Willen für oder gegen eine Organspende zum Beispiel in einem Organspendeausweis schriftlich fixiert.

Einen Organspendeausweis kann man relativ leicht bekommen, zum Beispiel vom Hausarzt, der eigenen Krankenkasse oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Aus dem Internet kann man das Dokument unter www.Organspende-info.de herunterladen. Im Prinzip reicht aber auch ein selbst geschriebenes Dokument, indem man seinen Willen bekundet, ob Ärzte nach der Feststellung des Todes Organe bzw. Gewebe entnehmen dürfen oder nicht. Man kann im Organspendeausweis ohne Angabe von Gründen vermerken, ob nur bestimmte Organe entnommen werden dürfen oder einen Menschen benennen, der darüber entscheiden soll.

Mediziner werden sich an den Patientenwillen halten, versichert der Transplantationsbeauftragte vom Klinikum Magdeburg, der gleichzeitig leitender Oberarzt der Klinik für Intensiv- und Rettungsmedizin ist. Ob überhaupt und wenn ja welche Organe entnommen werden, hängt von deren biologischen Zustand ab. Zu den Transplantationsorganen gehören die Nieren, der Darm, die Leber, das Herz und die Lunge sowie die Bauchspeicheldrüse. Die Nierentransplantation ist die am häufigsten vorgenommene Organverpflanzung.

Nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stehen zurzeit zirka  9400 schwerkranke Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr 2020 gab es bundesweit 913 Organspenderinnen und Organspender und es konnten insgesamt 3581 Organe transplantiert werden. 767 Menschen, die auf der Warteliste standen, verstarben. Über 4000 Patienten kamen im Jahr 2020 neu auf die Liste.

Eine Organentnahme kann nur dann realisiert werden, wenn ein irreversibler Ausfall der gesamten Hirnfunktion nachgewiesen wurde. Dies erfolgt nach einem strengen und vorgeschriebenen Prozedere der Bundesärztekammer. Altersgrenzen bei den Spendern gibt es nicht. Prinzipiell jeder kann durch Organspenden zum Lebensretter anderer Menschen werden. Volljährigkeit ist keine Voraussetzung. Auch wer das Rentenalter erreicht hat, kann noch Spender sein, da es letztlich auf den biologischen Zustand der Organe ankommt. Das wird erst nach der Hirntodfeststellung untersucht.

Oberarzt Dr. Schulzke rät jedem, den Organspendeausweis am besten zusammen mit Personalausweis, Führerschein oder anderen Ausweispapieren bei sich zu tragen. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann auch jederzeit geändert werden, indem man den neuen Willen notiert und das aktuelle Datum vermerkt.

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