Lieferkettensorgfaltspflicht
Die Klinikum Magdeburg gGmbH ist auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten angemessen zu berücksichtigen mit dem Ziel, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung dieser Pflichten zu beenden.
Über das Beschwerdeverfahren können alle menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken, sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten nach § 2 Abs. 2 bis 4 LkSG gemeldet werden. Hierunter zählen Risiken bzw. Pflichtverletzungen hinsichtlich:
- Kinderarbeit
- Sklaverei
- Zwangsarbeit
- Missachtung des Arbeitsschutzes und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz
- Vorenthaltung eines angemessenen Lohns
- Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer- und Luftverunreinigung
- Widerrechtliche Zwangsräumung und widerrechtlicher Landentzug
- Beauftragung/ Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle das Verbot von Folter missachten, Leib oder Leben verletzen oder Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigen
- Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten
- Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen
- Behandlung von Quecksilberabfällen
- Verbotene Produktion und/ oder Verwendung von Chemikalien
- Nicht umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
- Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle
Falls Sie Anregungen haben oder Ihnen Verstöße aufgefallen sind, dann unterstützen Sie uns bitte und melden diese (auch anonym möglich): Zum Beschwerdeverfahren
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